das Mitbringen von Speisen, Getränken, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Substanzen, deren Besitz gemäß des Betäubungsmittelgesetzes untersagt ist, sowie Waffen jeglicher Art (Reizgas, Tierabwehrspray, Laserpointer, ätzende oder leicht entzündliche Substanzen, etc.). Sämtliche Flakons / Flaschen / Gefäße aus Glas wie Parfum, Deoroller und andere Flüssigkeiten. Alles in Gassprühdosen (wie Deo, Haarspray, Sonnenspray). Lange Regenschirme und spitze Gegenstände. Große elektronische Geräte (größer als ein Smartphone), sowie lärmerzeugende Gegenstände wie Megaphone. Werbliche Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter aller Art (Pappschilder zum Support der Künstler o.ä. sind davon ausgeschlossen), sowie politische oder rassistische Gegenstände aller Art.
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Gegenstände aus Sicherheitsgründen vor Ort auszuschließen.
das Beschmieren, Bekleben, Beschädigen sowie das Entfernen von Gegenständen auf dem Gelände, den Bäumen etc.
das Entfernen oder Beschädigen von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitäranlagen und anderer Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände.
das Umgehen von Absperrungen oder das Betreten erkennbar nicht dem Besucher zugänglicher Bereiche.
das Vornehmen, Anstiften oder die Beihilfe zu strafbaren, ordnungswidrigen oder allgemein missbilligenden Handlungen.
das Äußern oder Verbreiten menschenverachtender, rassistischer, homophober, fremdenfeindlicher, politisch-extremistischer, obszöner, anstößiger oder beleidigender, links- oder rechtsradikaler oder sonstiger radikaler Parolen.
das Mitbringen von Tieren auf das Festival-Gelände.
Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ggf. werden Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht und zuwiderhandelnde Personen der Polizei übergeben.
ERLAUBT:
• Medikamente nur mit ärztlichem Nachweis
• Sonnenmilch in Tuben oder Plastikflaschen bis 250 ml
• Parfum in Plastikverpackung (z.B. Proben)
• Taschen, Rucksäcke, Beutel nur bis A4 Format
• Taschenschirme
• Powerbanks (max. i. d. Größe eines Smartphones)
• Pappschilder, Fahnen kleiner als A1