Strandfieber Festival Hausregeln

Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände obliegt am Tag der Veranstaltung der TMT Produktions GmbH, Münsterstrasse 50, 49377 Vechta (nachfolgend genannt: Veranstalter). Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

WICHTIG: Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist nicht möglich.

Das Festival wird teilweise auf Video aufgezeichnet. Mit Eintritt zur Veranstaltung erklärst du dich damit einverstanden, dass von dir Bild-/Tonaufnahmen aufgezeichnet werden. Du räumst dem Veranstalter mit Eintritt zur Veranstaltung das Recht ein, diese Aufnahmen umfassend und unbeschränkt in allen Medien (z.B. Internet, TV, Radio, Printmedien, usw.) auswerten und an Dritte übertragen zu können. Bei Fragen zum Thema Datenschutz wende dich gerne an: info@plus2event.de 

Tonbandgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, die das Taschenformat überschreiten, sowie professionelle Aufnahmegeräte aller Art, sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die kommerzielle Nutzung selbst erstellter Aufnahmen jeglicher Art, sofern keine offizielle Freigabe durch den Veranstalter erteilt worden ist. 

Bitte verzichte auf große Taschen oder Rucksäcke, um dir einen möglichst schnellen Einlass gewährleisten zu können. Die höchstzulässige Größe für Taschen und Rucksäcke entspricht dem DIN A 4 Format, bei größeren Formaten wird der Einlass verwehrt. 

Das Sicherheitspersonal behält sich vor, Taschenkontrollen zur Durchsetzung nachfolgend aufgelisteter Verbote durchzuführen.

das Mitbringen von Speisen, Getränken, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Substanzen, deren Besitz gemäß des Betäubungsmittelgesetzes untersagt ist, sowie Waffen jeglicher Art (Reizgas, Tierabwehrspray, Laserpointer, ätzende oder leicht entzündliche Substanzen, etc.). Sämtliche Flakons / Flaschen / Gefäße aus Glas wie Parfum, Deoroller und andere Flüssigkeiten. Alles in Gassprühdosen (wie Deo, Haarspray, Sonnenspray). Lange Regenschirme und spitze Gegenstände. Große elektronische Geräte (größer als ein Smartphone), sowie lärmerzeugende Gegenstände wie Megaphone. Werbliche Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter aller Art (Pappschilder zum Support der Künstler o.ä. sind davon ausgeschlossen), sowie politische oder rassistische Gegenstände aller Art.

  • Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Gegenstände aus Sicherheitsgründen vor Ort auszuschließen.
  • das Beschmieren, Bekleben, Beschädigen sowie das Entfernen von Gegenständen auf dem Gelände, den Bäumen etc. 
  • das Entfernen oder Beschädigen von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitäranlagen und anderer Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände. 
  • das Umgehen von Absperrungen oder das Betreten erkennbar nicht dem Besucher zugänglicher Bereiche. 
  • das Vornehmen, Anstiften oder die Beihilfe zu strafbaren, ordnungswidrigen oder allgemein missbilligenden Handlungen. 
  • das Äußern oder Verbreiten menschenverachtender, rassistischer, homophober, fremdenfeindlicher, politisch-extremistischer, obszöner, anstößiger oder beleidigender, links- oder rechtsradikaler oder sonstiger radikaler Parolen. 
  • das Mitbringen von Tieren auf das Festival-Gelände. 

Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ggf. werden Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht und zuwiderhandelnde Personen der Polizei übergeben.

ERLAUBT:

  • Medikamente nur mit ärztlichem Nachweis
  • Sonnenmilch in Tuben oder Plastikflaschen bis 250 ml
  • Parfum in Plastikverpackung (z.B. Proben)
  • Taschen, Rucksäcke, Beutel nur bis A4 Format
  • Taschenschirme
  • Powerbanks (max. i. d. Größe eines Smartphones)
  • Pappschilder, Fahnen kleiner als A1

Verhalte dich so, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Ein respektvoller Umgang miteinander ist keine Einbahnstraße. 

Mache dich im Vorfeld oder spätestens bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen, sowie den Befindlichkeiten der Sanitätseinrichtungen vertraut. 

Fluchtwege, Rettungswege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden. 

Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. 

Halte das Veranstaltungsgelände und die Umgebung sauber und trage so dazu bei, dass wir auch weiterhin mit unserem liebevoll organisierten Festival ein gern gesehener Gast auf dem Veranstaltungsgelände sind.

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene Kleidung und (Wert-)Gegenstände. Dies gilt auch für die Schliessfächer, welche vor Ort kostenpflichtig angeboten werden. 

Solltest du mit dem Auto anreisen, nutze die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Parkflächen. Diese sind kostenpflichtig und ausgeleuchtet. Um Verzögerungen und Beschädigungen an Fahrzeugen zu vermeiden, ist den Anweisungen des zuständigen Personals unbedingt Folge zu leisten. 

Auf dem Veranstaltungsgelände kannst du Getränke ausschließlich über die an den Kassen erhältlichen Verzehrkarten (s.g. Strandtalerkarten) bezahlen. Die Strandtalerkarten können an den Kassen auf dem Gelände bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Solltest du vor Verlassen des Geländes einen Restwert übrig haben,kannst du diesen am Tag der Veranstaltung an den Kassenhäuschen zurücktauschen. Beachte, dass die auszahlbaren Strandtalerkarten (25 € und 75 €) ein Mindestverzehr von 2 Strandtalern beinhalten). Sonderaktionen wie die Sparkarten (50 € bezahlen, 55 € Verzehr / 100 € bezahlen, 120 € Verzehr) sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

An sämtlichen Food- und Aktionsstände kann nur bar bezahlt werden. 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. 

Der Veranstalter weist aus rechtlichen Gründen darauf hin, dass bei Veranstaltungen aufgrund evtl. hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Gehör- und Gesundheitsschäden besteht. Gehe verantwortungsvoll mit deinem Körper um und verwende Ohrstöpsel.

Der Veranstalter weist aus rechtlichen Gründen darauf hin, dass bei Veranstaltungen aufgrund evtl. eingesetzter Lasertechnik die Gefahr von möglichen Schäden an Kameraobjektiven besteht. Halte Kameraobjektive nicht in Richtung der eingesetzten Technik. Der Veranstalter haftet nicht für Folgeschäden.